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Alte Historische Fotos und Bilder Maur, Kanton Zürich
Wappen Maur

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Geschichte von Maur, Kanton Zürich in Fotos

Eine kleine historische Referenz

Geographie: Maur ist eine politische Gemeinde und ein Dorf im Bezirk Uster des Kantons Zürich in der Schweiz. Der Name Maur wird Schweizerdeutsch «Muur» ausgesprochen.

Das Gemeindegebiet erstreckt sich vom westlichen Ufer des Greifensees bis zum Scheitel der Pfannenstiel-Kette mit Pfannenstiel (852 m ü. M.) und Wassberg (728 m ü. M.), der fast 300 Meter über dem See liegt. Das unter Naturschutz stehende Ufer des Greifensees ist unverbaut, was zum ländlichen Aussehen der Gemeinde trotz ihrer Nähe zur Stadt Zürich beiträgt.

Die Dörfer sind mehrheitlich bestimmt von Einfamilienhäusern, die mehr und mehr im Grün von Bäumen und Büschen verschwinden. Sowohl der See mit Schiffsanlegestation („Schifflände“) und Badeanstalt als auch der Pfannenstiel sind beliebte Wander- und Ausflugsziele.

Gründungszeitpunkt:

Einwohner: 10 170

Geschichte:

Sehenswürdigkeiten:

Maur. Gasthaus und Pension zur Schifflände, um 1940
Gasthaus und Pension zur Schifflände, um 1940
Maur. Kirche
Kirche
Maur. Panorama von dorfstraße mit Pfarrhaus, 1921
Panorama von dorfstraße mit Pfarrhaus, 1921
Panorama von Maur
Panorama von Maur

Geschichte

Frühzeit

Über 4000 Jahre alte Pfahlbauten am Greifensee sind die ältesten Zeugnisse menschlichen Lebens in der Gemeinde. Grabhügel in den Wäldern nördlich von Maur beweisen, dass die Gegend auch zur Hallstattzeit bewohnt war. Zur Römerzeit bestand in Maur ein Gutshof, von dessen Überresten sich der Name der Gemeinde ableitet. Unter der Kirche wurden Spuren von römischen Mauern entdeckt.

Der Königshof

Die erste Kirche wurde um 700 erbaut (eine der ältesten im Kanton Zürich). Aus dieser Epoche wurden auch mehrere Gräber entdeckt: ein Gräberfeld bei Aesch und mehrere Gräber unter der heutigen Kirche. Maur war damals ein Köngishof, ein lokales Verwaltungs- und Bewirtschaftungszentrum, das zum Haupthof in Zürich gehörte. Erstmals schriftlich erwähnt wurde Maur in der zweiten Hälfte des 9. Jahrhunderts im grossen Rotulus des Grossmünster in Zürich, das darin seine abgabepflichtigen Besitztümer zu Beginn des 9. Jahrhunderts aufzählte. Mit Gründung der Fraumünsterabtei in Zürich durch Ludwig den Frommen erhielt der Hof zu Maur um 830 eine neue Grundherrin, was aber bald zu Streitereien führte. Wie im grossen Rotulus festgehalten, wurde in einem Schiedsspruch des Bischofs von Konstanz aus dem Jahr 946 bestätigt, dass der Hof zu Maur, Ebmatingen und Binz ihre Abgaben ans Grossmünster zu leisten hätten.

Das Meieramt

Die Fraumünsterabtei setzte daraufhin einen Meier ein, der sich nicht nur um die Verwaltung des Hofs kümmerte, sondern auch die niedere Gerichtsbarkeit ausübte. Ausserdem stand ihm das in der Offnung von 1543 schriftlich verbürgte Recht der ersten Nacht zu, gemäss dem er mit jeder Braut der Gemeinde die Hochzeitsnacht verbringen durfte. Dieses Recht ist im ganzen deutschsprachigen Raum ansonsten nur noch in der Offnung für Hirslanden und Stadelhofen belegt. Die Historiker glauben aber nicht, dass der Meier von diesem ius primae noctis wirklich Gebrauch machte. Denn der Bräutigam konnte ihm auch einen Ersatz zahlen, und dies deuten sie weniger als Ersatz für das entgangene Vergnügen, sondern eher als Entschädigung für das Geschirr, Holz und Schweinefleisch, das der Meier und seine Frau an das Hochzeitsfest beizusteuern hatten.

Der Meier von Maur wurde schon bald zu den Bürgern, später sogar zu den Rittern (Adligen) der Stadt Zürich gezählt. Seinen Sitz hatte der Meier auf der Burg Maur, die damals wohl ein einfacher Wohnturm war.

Gerichtsherrschaft Maur

Anfang des 14. Jahrhunderts trat an Stelle des klösterlichen Meieramtes die Gerichtsherrschaft Maur innerhalb der Herrschaft Greifensee. Die Vogtei Ebmatingen hingegen lag seit dem Alten Zürichkrieg in der Hand des jeweiligen amtsältesten Bürgermeisters der Stadt Zürich. Der Gerichtsherr leitete auch die Gemeindeversammlung und nahm somit eine führende Rolle ein. Die Gerichtsherrschaft Maur gehörte von 1424 bis 1629/52 der Familie Aeppli und nach mehreren Familien in Zürich von 1749 bis 1775 dem berühmten Kupferstecher David Herrliberger. Letzterem wird nachgesagt, er soll die Herrschaft nur gekauft haben, um sein Ansehen zu heben. Als Gerichtsherr soll er weniger erfolgreich gewesen sein und mit Dorfbewohnern und dem Pfarrer verschiedene Streitigkeiten gehabt haben. 1775 verkaufte er die Gerichtsherrschaft an Heinrich Zollinger, einen Bauern aus Uessikon. Dieser war vor allem an den Ländereien interessiert und verkaufte die gerichtlichen Rechte an die Stadt Zürich. Maur wurde dadurch Teil der Stadtrepublik Zürich.

Maur hatte zu dieser Zeit eine Taverne, zwei Mühlen am Dorfbach, eine Badestube und ab 1604 eine Metzgerei. Die heutige Kirche stammt aus dem 16. Jahrhundert. Weitere Mühlen entstanden in Uessikon im 16. Jahrhundert und für kurze Zeit in Aesch im 19. Jahrhundert. In der alten Mühle Maur ist heute das Ortsmuseum untergebracht. Seit 1628 gibt es in Maur eine ständige Schule. Keine zwanzig Jahre später wurde in Aesch eine Schule gegründet, die bis 1660 auch von Ebmatinger Kindern besucht wurde. Uessikon erhielt erst 1772 eine offizielle und dauerhafte Schule. 1729 erhielt Maur ein eigenes Schulhaus, 1781 entstand in Uessikon das zweite Schulgebäude der Gemeinde. 1772 konnten nur rund ein Drittel der Schulbuben richtig lesen – Rechnen wurde nicht gelehrt.

Politische Gemeinde Maur

1798 wurde Maur im Rahmen der Helvetischen Republik eine politische Gemeinde. Orts- resp. Zivilgemeinden in den einzelnen Dörfern bestanden aber noch über 100 Jahre lang. Gemeindevorsteher war ein vom Zürcher Rat gewählter Untervogt.

Quelle: de.wikipedia.org

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