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Alte Historische Fotos und Bilder Dielsdorf, Kanton Zürich

Städte der Welt • Liste von Gemeinden und Städte in Schweiz

Liste der Städte nach Alphabet

Geschichte von Dielsdorf, Kanton Zürich in Fotos

Eine kleine historische Referenz

Geographie: Dielsdorf befindet sich im Nordwesten des Kantons Zürich. Die Gemeinde liegt am östlichen Ende der Lägern, des östlichsten aller Schweizer Jura-Ausläufer, am Fusse des Städtchens Regensberg.

Gründungszeitpunkt:

Einwohner: 5992

Geschichte:

Sehenswürdigkeiten:

Dielsdorf. Dorfstraße, 1919
Dorfstraße, 1919
Dielsdorf. Dorfstraße mit brunnen
Dorfstraße mit brunnen
Dielsdorf. Handelgärtnerei J. Hug, 1901
Handelgärtnerei J. Hug, 1901
Panorama von Dielsdorf, 1925
Panorama von Dielsdorf, 1925
Panorama von Dielsdorf, 1960
Panorama von Dielsdorf, 1960
Panorama von Dielsdorf mit Kirche, 1935
Panorama von Dielsdorf mit Kirche, 1935
Panorama von Dielsdorf und Regensberg
Panorama von Dielsdorf und Regensberg
Dielsdorf. Schäfer Baugeschäft, Bahnhof, 1931
Schäfer Baugeschäft, Bahnhof, 1931

Geschichte von Dielsdorf/kurze Zusammenfassung

Der erste Siedlungsplatz wurde wahrscheinlich durch den alemannischen Anführer Theodolf geschaffen und nach ihm Theodolfsdorf genannt. Später tauchen die Namen Theolstorf und Thielstorf auf. An die Alemannenzeit erinnerten wichtige Funde: Beim Bau eines Hauses stiess man auf neun nach Osten gerichtete Gräber mit fünf weiblichen und vier männlichen Skeletten. Den Toten waren auf ihre Reise ins Jenseits Halsketten, Ohrringe und Schwerter mitgegeben worden, die aus dem 7. Jh. stammen. Die erste Erwähnung des Ortsnamens findet sich in einer Urkunde des Klosters St. Gallen aus dem Jahre 861. In der damals üblichen lateinischen Sprache abgefasst, wird sie heute im St. Galler Stiftsarchiv auf bewahrt. Dass dieses Kloster bei uns einst einige Stiftungen besass, wird auch durch das Gemeindewappen belegt. Der aufrecht schreitende Bär wurde von vielen Gemeinden übernommen, die einst irgendwie vom Kloster St. Gallen abhängig gewesen waren. Die Dielsdorfer Gemeindegrenzen wurden im Jahre 1245 stark verkleinert, weil der Freiherr Lütold V. damals einen Teil der Gemeinde einfach dem von ihm gegründeten Städtchen Regensberg zugewiesen hatte. Im Jahre 1409 gelangte Dielsdorf zusammen mit zwölf anderen Gemeinden unserer Gegend in den Besitz der Stadt Zürich. Von da an regierte auf Regensberg ein Landvogt, und die Bewohner des Dorfes am Fuss der Lägern (Dielsdorf) wurden auf die Leute im kleinen Städtchen in der Höhe immer neidischer. Regensberg war in der Zwischenzeit auch Bezirkshauptort geworden. Im Jahre 1852 wandten sich darum die Dielsdorfer an den Grossen Rat in Zürich mit der Bitte, den Hauptort von der <> nach Dielsdorf zu verlegen. Sie versprachen die unentgeltliche Lieferung von Holz und Steinen für ein Bezirksgebäude. Als Dielsdorf im Jahre 1865 auch eine eigene Bahnstation erhalten hatte, gaben die Zürcher endlich nach. 1871 wurde der Dielsdorfer Sieg mit Mörserschüssen verkündet, und seither heisst unser Teil des Unterlandes Bezirk Dielsdorf. Von den rund 600 ha Gesamtfläche der Gemeinde entfällt etwa die Hälfte auf Landwirtschaftsland. Das bewohnte Gebiet und der Wald machen je etwa einen Viertel aus. Vom einstigen kleinen Bauerndorf hat sich Dielsdorf zu einem mittleren Wohn- und Industrieort entwickelt. Dank einer massvollen Bauentwicklungspolitik konnte eine Zerstörung des Ortsbildes in Grenzen gehalten werden. Gut erhaltene und stilvoll renovierte Abschnitte im alten Dorfteil beweisen dies.

Vorgeschichte, Altertum - I. Von der Urzeit bis zum Jahre 1500

Vor- und Frühgeschichte

Die ersten Bewohner dieser Gegend lebten wahrscheinlich in der mittleren Steinzeit, die vor fünf bis zehn Jahrtausenden war. Sie fertigten die meisten Werkzeuge aus Feuerstein, dessen Knollen sie in den nahen Kalkfelsen massenhaft fanden. In der damals zum grössten Teil noch mit Wasser bedeckten Talebene konnten jene Steinzeitmenschen fischen und in den umliegenden Wäldern nach Herzenslust jagen. Sie waren noch keine sesshaften Bauern, sondern Nomaden, d.h. umherziehende Leute, hatten aber im Breistel oberhalb des heutigen Dorfes doch einen etwas länger benützten Siedlungsplatz, wo neben anderem mittelsteinzeitliche Messerklingen, Schaber und Stichel zum Vorschein gekommen sind. Aus der Dielsdorfer Fundmappe des Landesmuseums ist ferner zu ersehen, dass man im Ried zwei Beilchen aus der jüngeren Steinzeit der Jahre 3000-1800 vor Chr. entdeckt hat. Hiesige Bodenfunde aus den nachfolgenden Bronze- und Eisenzeiten sind nicht bekannt und einige römische Gegenstände ganz unbestimmt. Trotzdem ist es möglich, dass vereinzelte Helvetier und Römer hier gelebt haben, was z.B. die Bezeichnung der am Berg gelegenen Steimüri andeutet. An die Alemannenzeit erinnern sodann jene Funde, die im Juni 1938 beim Bau eines Hauses an der Wehntalerstrasse gemacht wurden. Da stiess man auf neun nach Osten gerichtete Gräber mit fünf weiblichen und vier männlichen Skeletten. Den Toten waren auf ihre Reise ins Jenseits Schmucksachen und Waffen mitgegeben worden, die noch aus dem 7. Jahrhundert stammen, z.B. Halsketten, prächtige Gürtelschnallen, Ohrringe sowie Schwerter und Messer. Dieser Begräbnisplatz lag ausserhalb der damaligen Ansiedlung, die wohl ums Jahr 500 nach Chr. gegründet worden war und zwar durch den germanischen Anführer Theodolf. Er kam wie die anderen Alemannen von Norden her in diese Gegend. Da er offenbar viele Verwandte oder Untergebene hatte, liess er durch sie hier nicht nur einen Hof, sondern gleich ein ganzes Dorf erbauen, das nach ihm Theodolfsdorf genannt wurde. Warum entstand es gerade an dieser Stelle und nicht anderswo? Der Hauptgrund war das Vorhandensein eines Baches, der Menschen und Vieh genügend mit Wasser versorgte. Ferner ging hier vermutlich ein alter, vom Wehntal her kommender Weg hindurch. Weiter unten war das Land zu stark versumpft, und bergwärts befanden sich ausgedehnte Waldungen. Diese konnte man vom Tal aus bequem roden, und beide Gebiete enthielten als weitere Lochmittel wohl immer noch auffallend viele Fische und Wildtiere. Als die Alemannen hierher gekommen waren, übergab ihnen der Anführer den grösseren Teil des Landes zur Benützung. Einige Stücke und die Wälder wurden aber für gemeinsame Zwecke zurückbehalten. Die Ansiedlung des alten Theodolf sah sehr einfach aus und umfasste nur das heutige Hinterdorf. Da standen wohl etwa zehn bis zwölf hölzerne und mit Stroh bedeckte Häuser. Jede einzelne Hofstatt, zu der auch ein Gärtchen gehörte, war von einer Grünhecke umschlossen. Eine solche erstellte man zum Schutz auch um das ganze Dörfchen herum. Das war der Etter, und in diesem befanden sich einige mit Gattern versehene Durchgänge, die Eschtore oder Ester genannt wurden, weil man durch sie zu den Eschen oder Zelgen gelangte. Da hier das Vieh hinaus "hemennt" (geführt) wurde, hiessen sie auch Männlöcher. Beide Bezeichnungen waren hier einst üblich, sind aber schon längst nicht mehr bekannt. Viele solche Siedlungen bildeten zusammen eine Hundertschaft, und ein noch grösseres Gebiet nannte man Gau. Bei uns war dies der Thurgau, der sich einmal bis nach Turgi hinab erstreckte und von dem der Zürichgau erst im 9. Jahrhundert abgetrennt wurde. Unsere Stammväter, über die in andern Kapiteln noch mehr zu lesen ist, gerieten schon früh unter die Herrschaft der benachbarten Franken, die Alemannen aber nicht besetzten. Dessen Bewohner nahmen nach dem Jahre 600 den christlichen Glauben an und hatten bereits Gesetze und Landsgemeinden. Schon damals gab es reiche Adelige, freie Bauern und arme Knechte. Regiert wurde unser Land zeitweise durch Grafen und Herzöge und dann lange von deutschen Königen.

Erste Erwähnung

Im Sommer des Jahres 861 ritt der tatkräftige Abt Grimald von St. Gallen mit einem grossen Gefolge durch das Zürichbiet, um daselbst verschiedene Besitzungen zu besichtigen. Am 18. Juni kam diese vornehme Gesellschaft auch nach Dielsdorf, und da schrieb ein Mönch in der damals üblichen lateinischen Sprache auf Pergament eine Urkunde, die heute im St. Galler Stiftsarchiv aufbewahrt wird. Sie ist auf der ersten Tafel abgebildet, und jener Satz, worin erstmals der hiesige Ortsname vorkommt, wird auch an dieser Stelle wiedergegeben. Da steht im Zusammenhang mit den in der nachfolgenden Übersetzung erwähnten Gütern die Bedingung "ut easdem res ad se reciperet censumque anni singulis inde persolveret, id est II denarios ad basilicam in Theolvesthoruf sitam". Der gleiche Name erscheint nachher nochmals bei der Ortsangabe. Wie man sieht, ist hier die ursprünglich wohl übliche, aber schriftlich nicht überlieferte Bezeichnung Theodolfsdorf schon zu Theolvesthoruf verändert worden. Weitere Abschleifungen ergaben die urkundlich nicht erwähnten, aber sprachgeschichtlich bedingten Zwischenformen Thelfstorf, Thelsdorf und Thielstorf, und schon vor dem Jahre 1100 kam die heutige Schreibweise auf. Die t am Anfang und in der Mitte wurden abgeschwächt; dafür brachte man später hinten noch lange zwei f an. Der vollständige Text dieser Urkunde lautet auf deutsch. Grimald, von Christi Gnaden Abt des Klosters St. Gallen, berichtet was folgt. Mit Zustimmung unserer Brüder und unseres Vogtes Ruadpert verleihen wir durch diesen Lebensbrief an Ratpert wieder alle jene Güter, die er dem heiligen Gallus übergeben hat. Der erwähnte Mann überwies uns das, was er im Ort genannt Steinmaur zu Eigentum besitzt und alles, was sein Vater und seine Mutter ihm hinterlassen hatten, nämlich Gebäude, Felder, Wiesen, Weiden, Wege, Wälder, Wasser und Wasserläufe, mit allen beweglichen und unbeweglichen Dingen, was immer genannt werden kann. Dies alles hat er dem vorgenannten Kloster übertragen unter der Bedingung, dass er diese Güter zurückerhalte und dafür alljährlich einen ins von zwei Pfennigen an die Kirche in Dielsdorf entrichte. Sollte er alles zurückkaufen wollen, so muss er dem Kloster dafür einen Schilling (12 Pfennige) bezahlen. Wenn ihn seine Gattin Ruadlind überlebt, soll sie die Güter zum gleichen Zins besitzen, aber kein Rückkaufsrecht haben. Wenn er aber die übergebenen Lehen einem seiner Verwandten hinterlassen möchte, so mag dieser die Güter übernehmen gegen einen jährlichen Zins von einem Schilling; auch er besitzt kein Rückkaufsrecht. Sollte Ratpert das erwähnte Lehen keinem Verwandten hinterlassen, so fällt es nach seinem und seiner Gattin Tod zu ewigem Eigentum an das vorgenannte Kloster. So geschehen im Ort Dielsdorf genannt in Gegenwart derjenigen, deren Namen hier aufgeführt werden: Zeichen des Abtes Grimald und des Vogtes Ruadpert, welche diese Urkunde schreiben liessen, des Dekans Hartmut, des Propstes Erlabold, des Pförtners Engilram, des Wirtes Ruadhoh, des Schatzmeisters Walther, des Verwalters Paldirit, des Kämmerers Cotabreth sowie der übrigen Zeugen Reginger, Ruadpret, Ratpret, Ruadhoh, Theotirihc, Reginhart, Hiltibold, Erchanbert, Adalbret, Engilbold, Otine, Petto, Paldker, Cotesman, Otpret, Pebo, altram und Theopret. Ich, Amalbret, ein unwürdiger Mönch, habe diese Urkunde geschrieben am Mittwoch am 14. Tage vor den Kalenden des Juli (18. Juni) im 22. Jahre des Königtums Ludwigs (861), unter dem Grafen Kerold. Manche Leser fragen sich vielleicht, wieso dieser reiche Ratpert dazu kam, dem Kloster Liegenschaften zu schenken, wenn er sie doch wieder zurückerhalten wollte. Das war deshalb so, weil im Mittelalter viele Leute eine grosse Angst hatten vor dem Jüngsten Gericht und der Hölle. Wer es vermochte, erweiterte die allgemeinen kirchlichen Bemühungen noch mit solchen privaten Stiftungen zum Heil seiner Seele, wofür dann die beschenkten Klöster durch ihre Insassen beten liessen. Dieser Trost war dem Spender wichtiger als ein Stück Land, das er ja weiterhin bebauen konnte, wenn auch nur noch als Lehenmann oder Pächter. Derartige werkheilige Schenkungen begründeten den grossen Reichtum vieler Klöster. So war z.B. die Abteil St. Gallen sogar im Emmental und Elsass und nördlich des Bodensees begütert. Obwohl die erwähnten Münzsorten gegenüber den gleichnamigen heutigen Geldstücken einen viel grösseren, gar nicht mehr genau bestimmbaren Wert hatten, was der betreffende Zins dieser so genannten Prekaria (Spende mit Rückverleihung) doch unbedeutend und gewissermassen nur eine Anerkennungsgebühr. Warum musste er denn in Dielsdorf entrichtet werden? Weil die Abtei St. Gallen dort neben der von ihr gegründeten Kirche auch noch einen grossen Hof besass, den sie wohl durch ähnliche Stiftungen erworben hatte. Nach den Namen der ältischen Beamten folgen diejenigen von 18 weiteren Zeugen. Dabei handelt es sich nicht etwa um Leute aus unserer Gegend, sonder um die ihrer Vorsteher begleitenden Mönche, was auch gilt vom erwähnten Vogte Ruadpert. Zum Datum sei schliesslich noch bemerkt, dass es lediglich die erste Erwähnung des Ortsnamens betrifft und nicht die Gründung von Dielsdorf, die ja, wie schon gesagt, viel früher erfolgt war.

Die Entstehung der Gemeinde

Die Alemannen waren von Natur aus nicht besonders gesellige Leute und siedelten sich darum mit Vorlieben in einzelnen Höfen an. Wenn sie aber wie hier ausnahmsweise in einem Dorf lebten, wurden sie zu einem gewissen Zusammenschluss gezwungen. Dieser war hauptsächlich bedingt durch den Dreizelgenbetrieb sowie durch grössere und darum gemeinsame Arbeiten im Wald, an den Strassen und Bächen, die man Gemeinwerke nannte. Ferner brachte es das enge Beissammenleben von selbst mit sich, dass sich die ursprünglich ja noch miteinander verwandten Dorfbewohner in der Not mit Rat und Tat beistanden und sich wie die Mitglieder einer landwirtschaftlichen Genossenschaft gegenseitig mit Werkzeugen, Zugtieren oder sonst aushalfen. Daneben bewandten auch rechtliche Ursachen der Gemeindebildung; denn von jeher hatten die Alemannen gemeinsame Gerichtstage abgehalten, aus denen sich mit der Zeit eigentliche Gemeindeversammlungen entwickelten. Darüber schrieb ein berühmter Gelehrter: Schon von Anfang an waren die Dorfgemeinden nicht blosse Vereinigungen von Güterbesitzern, sondern es bestand bereits ein Gesamtwille, der mit Mehrheitsbeschluss bindende Verfügungen über das Gesamtgut treffen konnte, und ein moderner Rechtshistoriker bemerkte zusammenfassend: Das mittelalterliche Dorf ist ein soziales, rechtliches und wirtschaftliches Gebilde. Dass hier ein solches Gemeinwesen bestand, deutet die alten Bezeichnungen "villa", "banno" und "Gepursami" an. Auch wenn ein besonderes Dielsdorfer Gemeindegut in den frühesten Akten noch nicht erwähnt ist, darf man annehmen, es sei vorhanden gewesen. Anders verhielt es sich mit Bächen, Wegen, Bergkuppen und Waldsäumen angedeutet und erst etwa im 14. Jahrhundert genau vermarkt. Das geschah aber nur mit unbehauenen, grossen Steinen, von denen die meisten wohl längst verschwunden sind. In diesem Zusammenhang ist noch zu erwähnen, dass der Dielsdorfer Gemeindebann ums Jahr 1245 bedeutend verkleinert wurde, weil der Freiherr Lütold V. Damals einen Teil davon einfach dem von ihm gegründeten Städtchen Regensberg zugewiesen hatte. Und wer besorgte im Mittelalter die Gemeindeverwaltung? Das waren zwei Beamte, die sozusagen zwischen den Grundherren und den Bauern standen. Der höhere wurde "maior domus" (oberer Hausverwalter) und auf deutsch Meier genannt. Er betrieb den Meierhof der Freiherren von Regensberg, die zeitweise wahrscheinlich auch die hiesigen Besitzungen des Klosters St. Gallen beaufsichtigten. Deren Bewirtschaftung besorgte sonst ein "cellerarius" (Kellerverwalter). Ein solcher wurde schon Anno 1288 erwähnt. Er bewahrte die verschiedenen Naturalabgaben im Keller des klösterlichen Kellhofs auf. Seine Untergebenen waren als so genannte Gotteshausleute etwas besser gestellt als die gewöhnlichen Leibeigenen und Hörigen; denn es hiess damals allgemein: "Unter dem Krummstab (Zeichen des Abtes) ist gut wohnen." Diese Verhältnisse änderten sich, als unsere Gegend Anno 1409 in den Besitz der Stadt Zürich gekommen war, an welche sie der verschuldete österreichische Herzog " Friedrich mit der leeren Tasche" um 7000 Gulden versetzt hatte. Nun wurde hier die Herrschaft oder Landvogtei Regensberg eingerichtet, zu der ausser 12 anderen Gemeinden auch Dielsdorf gehörte. Deren Gebieter war der stadtzürcherische Land- oder Obervogt, der als eine Art Statthalter, Gerichtspräsident und Kreiskommandant von der "Burg" herab die Unterländer mehr oder weniger gnädig regierte. Die gesamte Landesverwaltung wurde nun einheitlicher und viel straffer, wogegen sich die Bauern wiederholt auflehnten, z.B. 1489 bei jenem Handel, der zur Hinrichtung des Bürgermeisters Hans Waldmann führte.

Mittelalter - II. Vom Jahre 1500 bis zur Revolution

Die frühere Entwicklung der Gemeinde

In der langen Friedenszeit nach der Reformation und unter deren Einfluss konnte sich Dielsdorf nun wie alle anderen im Zürichbiet beinahe ungestört entwickeln. Schon im Jahre 1560 hatte es ein eigenes Gesetz, und bereits Anno 1567 tauchen in den Akten die Bezeichnungen hiesiger Dorfmeier auf. Diese hissen Benz (Benedikt) Meyer und Adam Müller und waren also die erstgenannten Gemeinderäte. Sie trugen aber noch den Titel Dorfmeier, weil sie nun an Stelle der früheren Herren- oder Klostermeier amteten. Da sie nach der Wahl dem Landvogt einen Eid schwören mussten, sagte man ihnen auch Geschworene. Einer von ihnen verwaltete das in einem Säcklein aufbewahrte Geld des Gemeindevermögens und wurde deshalb Säckelmeister genannt. Diese beiden von den Dorfgenossen gewählten Beamten genügten bis 1798 für den kleinen Ort vollauf. Einen Schreiber hatte man noch nicht und darum auch kein Protokoll, wohl aber einen Weibel, Förster, Brunnenmeister und Gänsehirten. Den Aufseher über die Kühe entschädigten die Viehbesitzer von sich aus. Schon dazumal sorgten die Dorfmeier neben anderem für den Unterhalt der Strassen, Liegenschaften und Waldungen, das Verfahren bei Bürgeraufnahmen, die Dorfpolizei und gut vorbereitete Gemeindeversammlungen. Zu deren Besuch waren alle Dorfgenossen verpflichtet. Wer ohne eine rechte Entschuldigung nicht erschein, wurde kräftig gebüsst. Zuerst besprach man zur Wiederholung für die jüngeren Mitbürger meist den genauen Verlauf der Gemeindegrenzen, die gelegentlich bei einem Umgang besichtigt wurden. Dabei nahmen die Behörden etwa einige Knaben mit und versetzten diesen bei besonders wichtigen Stellen zur Gedächtnisstärkung ein paar Ohrfeigen. Bei Abstimmungen galt schon früh der Spruch: Was der Mehrteil will, dem soll der Minderteil folgen. Viel Ärger hatten die Dorfmeier wegen der mancherlei Weidstreitigkeiten mit den Nachbargemeinden. Nach einem alten Vorrecht durften z.B. die Bauern von Steinmaur ihre Kühe auch auf der Dielsdorfer Allmend weiden lassen, was 1527 so geregelt wurde, dass sie nun immer einen Hirten mitschicken mussten. Die Regensberger hatten ebenfalls das Recht, ihre Schweine zur so genannten Eichelmast in den Brand und Gamis zu treiben. Als die Dielsdorfer dort Anno 1560 Jungholz gesetzt und eingezäunt hatten, wehrten sich die „Burger“ dagegen, wurden aber beschwichtigt und daran erinnert, dass sie „wieder das alt Harkommen“ ihre Pferde auf die hiesigen Allmend geführt hätten, was man seit Jahren lediglich „von guter Fründ- und Nachpurschaft wegen“ geduldet habe, worauf sie nachgaben. Die Dorfmeier mussten auch jene vielen Händel schlichten, die zwischen den verschiedenen Klassen der Bewohner entstanden waren. Es gab früher so genannte Vollbauern, welche für die Gemeindearbeiten einen ganzen Zug, d.h. vier Ochsen, Kühe oder Pferde zur Verfügung stellten. Wer davon nur die Hälfte besass, war ein Halbbauer. Solche, die gar kein Vieh schickten und „im Gmeiwerch nur mit ihren Lybern“ mitwirkten konnten, nannte man Tagnauer, Tagner oder Tauner. Das waren Taglöhner oder Knechte, aber doch Gemeindebürger. Nicht mehr dazu rechnete man die Angehörigen der vierten Klasse, d.h. die An-, Ein-, Bei- oder Hintersässen, mit welchen Namen ehedem die Niedergelassenen bezeichnet wurden. Sie mussten wie die andern Dorfgenossen öffentliche Arbeiten, Militärdienste sowie „Stür und Brüch“ leisten, durften aber an den Gemeindeversammlungen nur hinter den vollberechtigten Bürgern Platz nehmen. – Die meisten Streitigkeiten entwickelten sich zwischen den Bauern und der grossen Gruppe der Tagnauer. Die letzteren errechten Anno 1571 schliesslich, dass jedem ausser dem bisherigen Anteil im Tannhau jährlich ein halber Schlag im Bergwald zugeteilt wurde, während die Bauern einen ganzen erhielten. Im Herbst 1595 bekamen alle Taglöhner zusammen noch einen Eichenbau im Schwenkelberg. Die Forstwirtschaft jener Zeiten steckte noch in den Anfängen und wurde nun durch obrigkeitliche „Holzordnungen“ verbessert. Danach durfte es nicht mehr vorkommen, dass die Waldbesitzer ihre „Hölzer ganz ushouwend und gar zu Grund richtend“. Jeder Holzempfänger musste seinen Anteil „zum fürderlichsten ufmachen und heimbführen“ und durfte ihn nicht an Abnehmer ausserhalb der Gemeinde verkaufen. Kahlschläge mussten sofort wieder mit Nachwuchs aus dem „Pflanzgarten“ besetzt werden. Solche Flächen zäunte man ein, bis das junge Holz dem dort weidenden Vieh „ aus dem Maul gewachsen war“. Waldfrevler hatten ausser dem Schadenersatz noch Bussen zu bezahlen, z.B. bei einer Eiche 3 Pfund, einer Tanne 1 Pfund 5 Schillinge und bei andern Bäumen 1 Pfund. Davon bekam der Staat die eine Hälfte und das Gemeindegut die andere. Der vom Landvogt vereidigte „Holzforster“ musste die öffentlichen Waldungen „zum besten und trüwlichsten vergoumen“. Diese und die privaten ergaben noch manchen Nebennutzen. Der wichtigste war der schon erwähnte Weidgang. Dazu kamen die Laubgewinnung für Viehfutter, Stallstreue und für den Schlafsack, das Kohlenbrennen, das Suchen von Beeren und Pilzen sowie die Jagd. Diese war ehedem viel ertragreicher als heute, denn früher tummelten sich in unsern Wäldern neben den Rehen, Hasen und Füchsen auch massenhaft Hirsche, Wildschweine, Wölfe, Wildkatzen und Auerhähne. Zu den Pflichten der Dorfmeier gehörte ferner die Aufsicht über die Allmend, welches Gemeindeland je länger je mehr auch von den aufstrebenden Tagnauern beansprucht wurde. Gleichzeitig mit der obgenannten Haubewilligung von 1571 erhielten diese schliesslich die Erlaubnis, dass jeder im Sommer auch dann seine Kuh auf die Allmend treiben durfte, wenn er sie nicht zu überwintern vermochte, was nicht überall üblich war. Eine weitere örtliche Besonderheit bestand in den so genannten Bauernwiesen. Diese gehörten zwar der ganzen Gemeinde, dienten aber nur den Halb- und Vollbauern, die einzelne Teile davon bei Geldentlehnungen als Grundpfänder angeben durften. Die weiter vorn angetönten Anfänge der Aristokratie bemerkt man hier z.B. 1629 aus einem Befehl des Zürcher Rates, nach dem „die von Dielsdorf fürhin ohne eines Herrn Landvogtes Wüssen keine Gemeinden mehr halten sollten“ und wonach diejenigen zu bestrafen waren, die „mit ungebührlichen Reden des Vogts halber sich vergangen hatten“. Viel Mühe hatten die Dorfmeier ferner wegen Quellen, Bächen und Brunnen, und wenn ihre Anordnungen nicht befolgt wurden, übergaben sie solche wie auch andere Geschäfte dem Regierungsvertreter auf der „Burg“ zur Erledigung, der den Untertanen dann deutlich verkündete, was zu tun war. So befahl z.B. Landvogt Zoller im Sommer 1655, dass „das Wasser, so von beiden Brünnen und auch sonst bi Rägen durch das Dorf abkommt“, in Zukunft durch einen von den Anstössern unterhaltenen Graben nach dem Ried geleitet werden musste. Hie und da kamen solche Streitigkeiten, welche die Dormeier nicht zu schlichten vermochten, sogar vor das Amtsgericht und zwar auch dann, wenn es sich nach heutigen begriffen beinahe um Kleinigkeiten handelte. Über einen derartigen Fall berichtet die älteste Urkunde des Archivs der Politischen Gemeinde Dielsdorf. Das Datum dieses 76 cm breiten und 51 cm hohen Pergamentbriefes ist der 7. Heumonat (Juli) 1736, und der Text enthält das Urteil des Regensberger Amtsgerichtes über „drei Quelleli“ in einer Wiese im oberen Chänel. Diese gehörte der Gemeinde und befand sich südlich und oberhalb der Hirsmühle. Der obere und der untere Müller, die in dieser Sache ausnahmsweise einmal einig gewesen waren, hatten nun jenes Quellwasser zur Vergrösserung ihres gemeinsamen Vorrates durch einen Graben in ein Sammelbecken abgeleitet, aus dem später der Hirsmühleweiher entstand. Dadurch wurde das Wasser aber der Gemeindebrunnenstube entzogen, weshalb sich im Dorf unten grosser Mangel bemerkbar machte und die „Giessbrunnen abstanden“. Darum erlaubte das Gericht den Gemeindevertretern, jenes „Gräbli mit Steinen zu vermachen“ , und die Müller mussten sich mit dem Wasserzufluss des Riedstegbaches zufrieden geben. Dieser ganze Handel der „drei Quelleli“ wurde vom Land- und Gerichtsschreiber Huber auf 33 Zeilen weitläufig dargestellt, und man versteht den feinen Spott, mit dem er am Schluss bemerkte, die kosten seien „zur Pflanzung guter Freund- und Nachbarschaft“ schön auf beide Parteien verteilt. Item, die Gemeinde musste sich auch in diesem Fall für ihr Eigentum wehren und zwar gegenüber zwei reichen und gewalttätigen Widersachern. Zum Abschluss dieses Kapitels sei noch eine Zusammenstellung des hiesigen Gemeindegutes angeführt, die aus dem Jahre 1675 stammt und wie folgt lautet: „Erstlich hat ein jeder Inwohner die Gerechtigkeit, soviel Veech, als er vermögenlich, uff die Alment zu tryben, welliche von gewaltiger Wyte und erthragenlicher Nutzbarkeit ist. Sodenne kann jeder derselben von denen gmeinen Höltzeren sich zu sattsammer Notwenigkeit beholzen. Dann haben sy ouch gmeine Stuck Wissen, die sy jerlichen umb einen gwüssen Pfennig (Preis) uslychend, und der Empfacher derselben sich ouch eines fynen Nutzens zu geniessen hat. Item habend sy ouch ir erspartes gemein Güettli, so zwaren nicht gross ist, darus sy aber doch die Notwenigkeit irer gmeinen Usgaben ferggen (erledigen) könnend.

Das erste Dorfgesetz

Aus den Sitzungen des alemannischen und grundherrlichen Dorfgerichtes entwickelten sich mit der Zeit die eigentliche Gemeindeversammlungen, die schon früh samt den örtlichen Rechtsbegriffen durch Verordnungen geregelt waren. Diese wurden auf pergamentenen Rödel (Rollen oder Briefe) geschrieben, die man jeweils zur feierlichen Einleitung einer Zusammenkunft öffnete oder entfaltete, offenbar machte, öffentlich vorlas und darum Öffnungen nannte. Das älteste von etwa 150 solchen zürcherischen Dorfgesetzen stammt aus 1238, das jüngste aus dem 17. Jahrhundert, und eines der interessantesten ist dasjenige von Dielsdorf. Wahrscheinlich war es noch unter der sanktgallischen Grundherrschaft festgesetzt und dann wiederholt erneuert und abgeschrieben worden. Die aus den weiter vorn erwähnten Gründen ebenfalls im hiesigen Kirchgemeindearchiv aufbewahrte Fassung ist undatiert, entstand aber ums Jahr 1560, was man nach der Amtsdauer des genannten Untervogtes bestimmen konnte. Dieses Heft enthält zehn Pergamentblätter, wovon sieben beschrieben sind und zwar von einem Kanzlisten, der neben andern Eigenheiten eine auffallende Vorliebe für lange i (y) hatte. Das wertvolle Kulturdokument ist infolge des häufigen Gebrauchs stark abgegriffen und da und dort fast unleserlich. Die wichtigsten Artikel dieser Gemeindeordnung lauten in der alten Schreibweise: Diewil nutz und gut ist, das alle notwändygen dyng zu künfftiger gedächtnuss der gschrifft becolchen und ingelybt und dardurch vyl irung und spenn (Händel) gerichtet und verhuettet werdynt, so syge hyemit kunt und offenbar, das eyn gemeynd zu Dyelstorff ire fryheyt und grächtykeit, so sy (hat) zu iren nachburen, wye hernach volgt von ardyckel zu ardyckel (hat) beschryben und verfasse lassen in bysyn meyster Ruodolffen Buren, obervogt in gemälder herschafft (und) in namen der edlen, strängen, frumen (frommen), erenvesten, fürsichtigen, ersamen und wysen heren burgermeyster und räth der statt Zürich als iren heren und obern.

Volkszählungen in Dielsdorf

Diese wurden im Zürichbiet erst seit 1634 amtlich durchgeführt. In Bezug auf frühere Zeiten ist man auf gelegentliche Angaben, Rückschlüsse oder Berechnungen angewiesen. Solche ergaben z.B. für das Jahr 1467 in Dielsdorf die Zahl von 125 Seelen, wie die Alten statt Einwohnern schrieben, Anno 1615 waren deren schon 224. Die Volkszählung von 1634 ergab in 55 Haushaltungen 256 Einwohner. Nachher machte man eine Zeitlang alle drei Jahre solche Aufnahmen. Anno 1649 waren hier 297 Bewohner, 1675 deren 377, 1764 bereits 458 und 1799 schon 646.

Neuzeit - III. Vom Jahre 1800 bis zur Gegenwart

Wie Dielsdorf Bezirkshauptort wurde

Schon am 27. August 1851 wandte sich die hiesige Behörde im Auftrag der Gemeinde mit einer Petition an den Grossen Rat, in der sie diesen bat, den Hauptort von der „Burg“ (Regensberg) nach Dielsdorf zu verlegen. Zur Begründung wurde angeführt, die Talgemeinde sei „ein wahrer Zentralpunkt aller Bezirksstrassen und darum von überall her bequemer zu erreichen als das hochgelegene und nur mühsam zu besteigende Regensberg, das übrigens nur halb so viele Einwohner habe als Dielsdorf“. Mit bewegten Worten wies man hin auf den „höchst lästigen“ Besuch der „Burg“ und auf die vielen Schweisstropfen der Geschäftsleute, Kläger, Beklagten, Anwälte, Zeugen, Gläubiger und Schuldner, die sich jeweils halb auf die Lägern hinauf in die dortigen Kanzleien oder an die Märkte begeben mussten. Ferner versprachen 30 Bürger die unentgeltliche Lieferung von Holz und Steinen für ein hiesiges Bezirksgebäude sowie freiwillige Fuhr- und Arbeitsleistungen, und nur wenige Dielsdorfer waren im Hinblick auf die Unterhaltskosten mit dem ganzen Vorgehen nicht einverstanden. – Noch im gleichen Jahre schrieben viele andere Gemeindebehörden des Unterlandes im ähnlichen Sinn nach Zürich. Anno 1865 hatte Dielsdorf eine Bahnstation und damit einen neuen Hauptgrund seiner Bestrebungen erhalten. Dazu kam noch die demokratische Bewegung jener Zeiten. Diese hatte auch bei uns viele Anhänger, denen alle noch bestehenden Erinnerungen an Aristokraten, Landvögte und Freiherren, z.B. Festungen, Schlösser und Türme, ein Greuel waren und die sie am liebsten ganz abgebrochen hätten. Im Jahre 1867 erneuerte der Dielsdorfer Gemeinderat sein Verlegungsgesuch. Selbstverständlich wehrten sich die Regensberger nach Kräften für ihr altes Vorrecht. Sie verschickten z.B. in alle Dörfer des Bezirks ein ausführliches Kreisschreiben, in dem sie deren Entfernung von der „Burg“ mit derjenigen von Dielsdorf verglichen. Ferner wiesen sie auf die grossen Kosten hin, die sie von jeher für die Bezirksgebäulichkeiten aufgebracht hatten. Ihre Bemühungen waren aber erfolglos, und es ging ihnen dabei ähnlich wie einst z.B. den Bewohnern von Greifensee, Grüningen und Kyburg, welche die Ehre des Verwaltungssitzes schon 1831 an die volkreicheren Dörfer Uster, Hinwil und Pfäffikon hatten abgeben müssen. Nach einem regierungsrätlichen Beschluss vom 13. November 1871 wurde der Hauptort von Regensberg ins Tal hinab verlegt, wo man den Sieg Weiterum mit Mörserschüssen verkündete. Seither heisst unser Teil des Unterlandes Bezirk Dielsdorf.

Aus der neueren Baugeschichte

Diese ist gekennzeichnet durch die stark zunehmende Anzahl der Häuser. Vor 200 Jahren standen hier deren 50, um 1900 etwa 130, und heute sind es rund 230. Die Entwicklung wurde gelegentlich durch grosse Feuersbrünste unterbrochen, die sich z.B. an der Bahnhofstrasse seit 1898 siebenmal ereigneten. Die Häuser gruppierten sich einst um die Kirche herum und dann um das Strassenkreuz bei der heutigen „Sonne“. Von dort aus teilte man die Siedlung ein. Südlich davon ist das Ausserdorf, östlich das Vorderdorf und westlich das bergwärts gelegene Oberdorf. Das Hinterdorf erstreckt sich vom „Jägerstübli“ abwärts bis zum „Löwen“, und weiter unten befindet sich noch das Unterdorf. Die Anzahl und Art der vor etwa 60 Jahren hier stehenden Häuser erfährt man gut aus eine Einquartierungsliste von 1896. Da wurden im ganzen 129 Gebäude notiert. Davon waren für militärische Zwecke geeignet 2 Schulhäuser, 4 Wirtschaften mit Sälen und Zimmern, 7 Waschhäuser, je 2 Bäckereien, Schmieden, Sattlerwerkstätten und Wagnereien, 71 Scheunen mit 42 Stallungen, 17 laufende Brunnen und 59 Privatbacköfen. In Dielsdorf konnte man damals etwa 1200 Soldaten und Unteroffiziere, 50 Offiziere und 200 Pferde bequem unterbringen. Neuerdings entfaltete sich die stark vermehrte Bautätigkeit besonders nach Norden und Süden, d.h. in die Gegend der Schicken- und Wehntalerstrasse und anderseits in den Geeren, auf die Breite oder nach dem „Bürgli“

Quelle: dielsdorf.ch

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